Reise - und Zahlungsbedingungen (AGBs)

Veranstalter: Campervan Rentals E.K.
Stand 14. 02. 2011

PDF - Druckversion
Die nachfolgenden Bestimmungen sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages, der im Falle einer Buchungsbestaetigung zwischen uns, dem Veranstalter, nachstehend * CR * genannt und Ihnen als Kunde zustande kommt. Die Reisebedingungen sind zwingend fuer jeden Kunden und mit der Buchung anerkennen Sie diese AGBs / Reise - und Zahlungsbedingungen, (kuenftig AGBs genannt), an. Jeder Kunde bestaetigt mit seiner Buchung, unabhaengig davon, wie diese Buchung zustande gekommen ist, telefonisch, per Fax oder Brief, per E-Mail oder online, die AGBs gelesen, akzeptiert und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei Unstimmigkeiten zwischen Kunden und CR regeln diese AGBs alle Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. Jeder Buchungsbestaetigung liegen nochmals die AGBs von CR bei, welche der Kunde mit Abschluss der Online-Buchung als gelesen bestaetigt hat!
1) ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / BUCHUNG a) Mit der Reiseanmeldung die schriftlich, online per Mail, oder per Fax erfolgen kann, bietet der Kunde CR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und aller ergaenzenden Angaben als Buchungsgrundlage (Stand der Internetseiten in Bezug auf Preisteil, Leistungsbeschreibungen, Mietbedingungen, alle Infos, etc. zum Zeitpunkt der Buchung), verbindlich an. b) Der Reisevertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und CR mit dem Zugang der Buchung bei CR zustande. Die Originalbestaetigungen erhaelt der Kunde mit dem Sicherungsschein so schnell wie möglich per Post. Vorab erhaelt der Kunde eine Information, ueber den Buchungsstand, falls nach Buchungseingang mehr als 7 Tage vergangen sind. c) Fuer Buchungen per Online oder per Mail mit einem Wert, (Buchungsvolumen) unter Euro 500.- gelten zusaetzlich folgende Bestimmungen: der Kunde erhaelt die Buchungsbestaetigung / Rechnung und die Reiseunterlagen ausschliesslich per Mail. Sofern es sich um eine Einzelbuchung, (1 Leistung) handelt, wird kein Sicherungsschein als Kundengeldabsicherung versandt, dieser wird bei CR hinterlegt. Selbstverstaendlich kann der Kunde einen Nachweis fuer eine Kundengeldabsicherung nach § 651 k Abs. 3 BGB anfordern.
2 ) LEISTUNGEN a) Die Leistungsverpflichtung von CR ergibt sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestaetigung / Rechnung in Verbindung mit dem Zeitpunkt der Leistung gueltigen Ausschreibung unter Massgabe saemtlicher, in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Erlaeuterungen. Die Leistung ergibt sich auch aus den Leistungsbeschreibungen, Preisteil, Mietbedingungen, sowie aller Infos aus den veröffentlichten Internetseiten von CR.
3 ) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN a) Nach Zugang der Buchungsbestaetigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, innerhalb von 14 Tagen an CR zu leisten. b) Die Bezahlung der Rechnung von CR laut Rechnung ist 4 Wochen vor Abreise, nicht vor Leistungsbeginn zu leisten, wenn der Sicherungsschein nach § 651 k Abs. 3 BGB bis dahin ausgehaendigt wurde. Da der Sicherungsschein bereits mit der Buchungsbestaetigung / Rechnung zugesandt wird, ist dies in jedem Fall gegeben. c) Die Reiseunterlagen werden nur nach vollstaendiger Bezahlung, Eingang auf dem Konto von CR, unverzueglich mit der Post uebersandt. Ohne vollstaendiger Bezahlung der Rechnung von CR besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der gebuchten Leistung, bzw. Aushaendigung von Reiseunterlagen.
4 ) LEISTUNGSAENDERUNGEN AEnderungen und Abweichungen vom vereinbarten und bestaetigten Inhalt der Leistung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch CR nicht wider Treu und Glauben herbeigefuehrt wurden, sind gestattet, soweit die AEnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und keine wesentliche AEnderung der gebuchten Leistung darstellen. Eventuelle Gewaehrleistungsansprueche bleiben unberuehrt, soweit die geaenderte Leistung mit Maengeln behaftet ist. CR verpflichtet sich, Kunden ueber Leistungsaenderungen und Leistungsabweichungen unverzueglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CR einen kostenlosen Ruecktritt von der bestaetigten Leistung anbieten, sofern keine akzeptable Ersatzleistung angeboten werden kann.
5 ) RUECKTRITT DURCH VERANSTALTER CR Ein Ruecktritt von CR von der bestaetigten Reiseleistung ist nur dann möglich, wenn durch unvorherzusehende Ereignisse wie etwa Totalschaden oder Unbenuetzbarkeit eines Fahrzeuges, die Leistung nicht mehr erbracht werden kann und eine Ersatzleistung nachweisbar unmöglich ist.
6 ) BEARBEITUNGSGEBUEHREN und GEBUEHREN bei KREDITKARTENZAHLUNG a)bei Bezahlung mittels Bankueberweisung innerhalb Deutschland berechnen wir keine Bearbeitungsgebuehren. b)bei Bezahlung aus anderen EU-Staaten und aus alle Staaten ausserhalb der EU ist der Kunde verpflichtet, alle Bankgebuehren, seine und unsere, selbst zu tragen. Im Falle das CR mit Bankgebuehren belastet wird , werden diese nachberechnet. Bis zum vollstaendigen Kontoausgleich werden keine Reiseunterlagen versandt. c)bei Bezahlung mit Kreditkarte, (Visa, oder Euro / Mastercard) erhebt CR eine Bearbeitungsgebuehr von 2,5 % auf den Reisepreises, eine Anzahlung ist dann nicht faellig, sondern der Reisepreis wird komplett 7 Wochen vor Reiseantritt der Kreditkarte belastet. d) fuer Buchungen mit einem Wert, (Buchungsvolumen) bis maximal ¬ uro 500.- je unterschiedlichen Vermieter, muessen wir eine Bearbeitungsgebuehr in Höhe von ¬ uro 25.- je gebuchten, unterschiedlichen Vermieter berechnen.
7 ) RUECKTRITT u. UMBUCHUNGEN a) Der Reisevertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklaerung gegenueber CR gekuendigt bzw. storniert werden. b) In Fall des Ruecktritts stehen CR unter Beruecksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschaedigung, (Stornogebuehren) zu: bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 15%, mindestens aber Euro 100.- 30 - 21 Tage vor Leistungsbeginn 35% 20 - 11 Tage vor Leistungsbeginn 60% 10 - 0 Tage vor Leistungsbeginn 80% Bei Nichterscheinen zum Leistungsbeginn (NO Show) 100% Verschiedene Campmobil Vermieter haben abweichende Stornobedingungen. Auf abweichende Stornokosten wird in der Leistungsbeschreibung des betreffenden Vermieters gesondert hingewiesen und diese Stornokosten ersetzen unsere pauschalen Stornokosten und werden in Ansatz gebracht. 7c) Dem Kunden ist es gestattet, CR nachzuweisen, dass Ihm tatsaechlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kosten entstanden sind. In diesem Fall bezahlt der Kunde nur die tatsaechlich angefallenen Kosten. d ) UMBUCHUNGEN DURCH DEN REISENDEN: Sollen auf Wunsch des Kunden bei bereits von CR gegenueber dem Kunden bestaetigten Buchungen der Reise AEnderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Fahrzeugs, des Vermieters vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Reiseruecktritt durch den Kunden. Es werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich im Umbuchungszeitraum fuer einen Ruecktritt ergeben haetten. Bei anderweitigen, geringfuegigen Aenderungen wird von CR eine Bearbeitungsgebuehr von Euro 25.- (fuenfundzwanzig) pro umgebuchter Einzelposition in Rechnung gestellt. Notwendige Telefon- oder Faxkosten können zusaetzlich berechnet werde.
8 ) OBLIEGENHEITEN des REISENDEN, KUENDIGUNG durch den REISENDEN a) die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Maengelanzeige ist bei Leistungen von CR dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Maengel unverzueglich dem Leistungstraeger, ( Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Mit ueberreichung der Reiseunterlagen erhaelt der Kunde umfangreiches Informationsmaterial fuer diesen Fall. b) Ist der örtliche Leistungstraeger / Vermieter nicht erreichbar, so ist der Kunde verpflichtet, CR direkt zu kontaktieren, Nachricht ueber die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit CR kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden. c) Ansprueche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die, dem Kunden obliegende Maengelanzeige, unverschuldet unterbleibt. Fuer Verlust von Reisegepaeck ist CR nicht verantwortlich. Wir empfehlen eine Reisegepaeckversicherung d) Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeintraechtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kuendigen. Dasselbe gilt, wenn Ihm die Inanspruchnahme infolge eines gravierenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kuendigung ist erst zulaessig, wenn CR bzw. der Leistungstraeger (Vermieter), eine Ihm vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von CR bzw. vom Leistungstraeger verweigert wird, oder wenn die sofortige Kuendigung der Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulaessige Kuendigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kuendigung nach dem §§ 651 e Abs.3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § j BGB bleibt hiervon unberuehrt. e) Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach §§ 651 g Abs.1, reisevertraglichen Gewaehrleistungsanspruechen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung gegenueber CR geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit CR abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: A) Saemtliche Ansprueche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von CR erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchen Rechtsgrund, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach den vertraglich vorgesehenen Leistungsende gegenueber CR geltend zu machen. (ausgenommen bei Personenschaeden) B) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenueber CR unter der in den Reiseunterlagen und der Reisebestaetigung angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung von Anspruechen ist unbedingt erforderlich. C) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprueche nur geltend machen, wenn ohne Verschulden die Einhaltung der Frist unmöglich war. Die Vorschriften bleiben durch die vorstehenden Bestimmungen unberuehrt. D) Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehend behandelten Rechte und Pflichten des Reisenden im gesetzlichen Umfang (siehe dazu §§ 651 d, 651 g BGB) auch dann gelten, wenn die vorliegenden Reisebedingungen im Einzelfall nicht Vertragsinhalt werden.
9) PASS  ZOLL  VISUM - DEVISEN  GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN a) Das Internet informiert ueber die Touristkinformation ueber die Einreisebestimmungen fuer das jeweils gewaehlte Reiseland. b) CR wird jede AEnderung von Leistungsbeschreibungen unverzueglich an den Kunden weiterleiten. Soweit CR seiner Hinweispflicht nachkommt, und kann CR kein Versaeumnis nachgewiesen werden, kann der Kunde keine Ansprueche hiervon ableiten. c) Soweit aus den genannten Vorschriften dem Kunden Schwierigkeiten entstehen, die die Inanspruchnahme einer Leistung von CR verhindern oder beeintraechtige, so berechtigt dies den Kunden nicht zum kostenfreien Ruecktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn CR seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von Ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprueche des Reisenden im Fall eines schuldhaften Verhaltens von CR bleiben unberuehrt. d) Das erforderliche Visum fuer Australien erhalten Sie unter dem Link: www.visumservice.de
10) HAFTUNG a) Die vertragliche Haftung von CR fuer Schaeden, die nicht Körperschaeden sind (auch die Haftung fuer die Verletzung vor-, neben  oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschraenkt soweit: 1) ein Schaden des Reisenden werde vorsaetzlich noch grob fahrlaessig herbeigefuehrt wird, oder 2) CR fuer einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungstraegers verantwortlich ist. b) Kommt CR die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfuehrers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschraenkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtfuehrers fuer Tod oder Körperverletzung sowie fuer Verluste oder Beschaedigung des Gepaeck.
11) VERJAEHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT a) Ansprueche des Kunden gegenueber CR, gleich aus welchem Rechtsrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprueche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjaehren nach 24 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende. Dies gilt insbesondere auch fuer Ansprueche aus der Verletzung von vor - und nachvertragliche Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Die gesetzliche Regelung des § 651 g Abs.2 BGB ueber die Hemmung der Verjaehrungsfrist bleibt von der vorstehenden Regelung unberuehrt. b) Eine Abtretung von Anspruechen des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
12) GERICHTSSTAND, SONSTIGES a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die uebrigen Bedingungen gleichwohl Gueltigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberuehrt. b) Der Reiseteilnehmer kann CR ausschliesslich an seinem allgemeinen Gerichtsstand nach deutschem Recht verklagen (Muenchen)  
CR - CAMPERVAN-RENTALS E.K.